
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Birkenstock-Sandalen urheberrechtlich geschützte Kunstwerke sind. Wie der SWR berichtet, argumentiert das Unternehmen, dass das von Karl Birkenstock entwickelte, ikonische Design einen hohen Wiedererkennungswert habe und nach §2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt sei. In erster Instanz gab das Landgericht Köln Birkenstock recht: Konkurrenten dürfen keine ähnlichen Modelle verkaufen und müssten Schadenersatz leisten. Der Fall wird nun vor dem BGH weiterverhandelt.
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